Ingenieurbüro Derksen
Dipl. Ing. (FH) Andreas Derksen

Änderungsabnahmen


Änderungen an Kraftfahrzeugen, z. B. Anbau einer Anhängekupplung, veränderte Rad-/Reifenkombinationen, Fahrwerktieferlegung oder Anbau eines Sonderlenkrades bedürfen i. d. R. der Anbaubegutachtung nach §19(3) StVZO durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfingenieurr, da ansonsten die Betriebserlaubnis und somit auch der Versicherungsschutz Ihres Fahrzeugs erlischt.

 
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