Hauptuntersuchung (HU)
Die Hauptuntersuchung betrifft Zweiräder, PKW, Nutzfahrzeuge und Anhänger.Wir setzen die in §29 StVZO gesetzlich vorgeschriebenen Bestimmungen für Verkehrssicherheitsprüfungen um und handeln damit im hoheitlichen Auftrag.
Wir setzen die in §47a StVZO gesetzlich vorgeschriebenen Bestimmungen für Abgasuntersuchungen, im Umfang der Hauptuntersuchung, um und handeln damit ebenso wie bei den Verkehrssicherheitsprüfungen im hoheitlichen Auftrag.